Das Testament: Leben schenken nach dem Tod
Zu Lebzeiten will man sich eigentlich keine Gedanken machen, wem man was hinterlässt, wenn man stirbt. Und doch ist es für alle Seiten wichtig, bevor es vielleicht entweder zu Erbstreitigkeiten kommt oder Geld an den Staat fließt, obwohl es für gemeinnützige Zwecke so sinnvoll hätte genutzt werden können.
Hier die richtige Entscheidung zu treffen und seinen Wunsch festzulegen, ist nicht immer leicht. Ein Testament regelt bewusst den letzten Willen und legt im eigenen Sinne fest, dass der Nachlass auch wirklich dahin gelangt, wo man ihn sieht, wo es helfen kann, wo es sinnvolle Unterstützung bringt.
Was geschieht mit dem eigenen Haustier, wenn der Besitzer stirbt?
Wenn der Mensch geht, leidet das Haustier sehr, da es seine so geliebte Vertrauensperson verloren hat und es sich das nicht erklären kann. Sie werden im Todesfall nicht reden und für ihr Recht kämpfen können. Für sie steht eventuell keiner mehr ein.
Erben sind nicht verpflichtet, das hinterbliebene Tier aufzunehmen. Somit landen die geliebten Schätze oft im Tierheim. Es sind die, die uns zu Lebzeiten schon immer unterstützt haben, die uns immer zur Seite gestanden und unendlich viel Freude geschenkt haben.
Wir bitten Sie Vorsorge zu treffen und in Ihrem Testament daher unbedingt auch festzulegen, wer sich im Falle eines Todes um Ihr Haustier kümmern soll. Es kann eine natürliche Person Ihres Vertrauens sein, wir weisen aber darauf hin, dass Sie zudem – und im Sinne Ihres Tieres – auch den Tierschutzverein als Kontakt nennen sollten. Leicht kann es sein, dass sich die Lebensumstände der Vertrauensperson geändert haben – in einer neuen Wohnung ist Tierhaltung vielleicht untersagt, eine Allergie ist aufgetreten oder ähnliches. Die Unterbringung Ihres geliebten Tieres sollte unbedingt geregelt sein!
Wir raten dazu einen kleinen Merkzettel anzufertigen, wo Sie das Futter, Fütterungszeiten, Besonderheiten des Tieres, Erkrankungen, Medikamente etc. notieren und zusammen mit dem Impfpass an einer gut zu findenden Stelle im Haushalt aufzubewahren. Eine oder mehrere Kopien dieses Merkzettels sollten Sie an Familienmitglieder oder Vertrauenspersonen geben.
Führen Sie auf diesem Schriftstück unbedingt auf, dass der Tierschutzverein Rüsselsheim und Umgebung e.V., Stockstr. 60, 65428 Rüsselsheim im Notfall sofort informiert werden soll. Wir werden uns sofort um Ihr Tier kümmern. Seien Sie gewiss: es ist bei uns in den besten Händen und wird liebevoll versorgt. Wir werden mit großer Achtsamkeit daran gehen, die richtigen, zuverlässigen Menschen zu finden, wo Ihr Tier die Möglichkeit hat, die Trauer zu überwinden und liebevoll in eine neue Familie integriert wird. Sollte eine Vertrauensperson von Ihnen angegeben worden sein, nehmen wir natürlich umgehend mit dieser umgehend Kontakt auf.
In Amerika geht es, in Deutschland nicht: ein Tier kann nicht als Erbe eingesetzt werden. Ein Erbe kann nur an eine natürliche oder juristische Person (wie beispielsweise Vereine) übertragen werden.
Wie Sie Tieren in Not mit Ihrem Nachlass helfen können – Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis
Ein Erbe erbt sowohl das Vermögen als auch die Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, wenn er das Erbe annimmt. Wird ein Vermächtnis vererbt, erhält man das explizit genannte Vermögensteil wie z.B. eine Immobilie, ein Sparbuch, ein besonderes Schmuckstück. Der Gesamterbe muss in diesem Falle dem Vermächtnisnehmer das ihm zugesprochene Vermächtnis aus der Erbmasse überlassen.
Was ist bei der Aufsetzung eines Testaments zu beachten?
Mit einem Testament regeln Sie Ihren Nachlass und bestimmen, wer was erben soll. Ein eigenhändiges Testament ist nur wirksam, wenn Sie es selbst eigenständig handschriftlich mit Angabe von aktueller Adresse, Ort und Datum verfassen und unterschreiben. Es sollte dringlichst bei der Hinterlegungsstelle des für Ihren Wohnort zuständigen Nachlassgerichts hinterlegt werden. Dieses Testament ist kostenlos. Die Aufbewahrung beim Amtsgericht kostet einmalig 75 Euro zzgl. 18€ für die Erfassung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer.
Sie können Ihr Testament natürlich auch von einem Notar aufsetzen lassen, und ein sogenanntes öffentliches oder notarielles Testament errichten. Das eigenhändige Testament ist flexibler, ein öffentliches, notarielles Testament dagegen sicherer. Je nach Komplexität ist die Bearbeitung durch einen Notar nach einer Beratung sicherer, da er den Willen des Erblassers rechtssicher formuliert und das Testament amtlich verwahren lässt.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Im Grunde genommen ist man nie zu jung, um ein Testament aufzusetzen. Denn ein Todesfall kündigt sich nicht immer an, sei es durch einen Unfall oder eine plötzliche schwere Krankheit.
Eigentlich sollten sich alle Tierhalter mit dem Thema frühzeitig beschäftigen, um im Ernstfall das eigene Tier abzusichern und auch anderen Tieren eine lebenswerte Zukunft zu schenken. Zu spät für ein Testament kann es dann sein, wenn man nicht mehr testierfähig ist.
Gerade wenn man Tiere liebt und sich für Tierschutz interessiert, weiß man, dass finanzielle Unterstützung durch Mitgliedsbeiträge, Patenschaften, Spenden und den letzten Verfügungen für Tierheime ein ganz wichtiger Faktor sind. Wer Leben rettet, braucht finanzielle Unterstützung.
Leben nach seinem Tod zu schenken, ist ein wunderschöner Gedanke. Wenn Sie diesen Gedanken leben möchten, dann freuen wir uns sehr, wenn Sie unsere Arbeit – nämlich tagtäglich Tiere in Not zu retten – mit Ihrem Nachlass unterstützen möchten. Gerne können Sie einen vertraulichen Gesprächstermin mit uns vereinbaren.
Nehmen Sie dazu einfach telefonisch oder via Email Kontakt auf mit Claudia Vietmeier-Kemmler unter 0162-2689743 oder claudia.kemmler@web.de
Beispiele, wie Sie den Tierschutzverein Rüsselsheim und Umgebung e.V. in Ihrem Nachlass berücksichtigen können:
Alleinerbe:
Hiermit erkläre ich, Max Mustermann, wohnhaft Musterstraße 1 in 12345 Musterstadt, geb. am xx.xx.xxxx in xxxxxx, Folgendes für den Fall meines Todes: zu meinem Alleinerben bestimme ich den Tierschutzverein Rüsselsheim und Umgebung e.V., Stockstr. 60, 65428 Rüsselsheim. Mein Vermögen ist ausschließlich für satzungsgemäße Aufgaben des Vereins zu verwenden mit der Maßgabe, dass die Gelder ausschließlich für den Tierschutzverein Rüsselsheim und Umgebung e.V., Stockstr. 60, 65428 Rüsselsheim verwendet werden sollen. Der Tierschutzverein Rüsselsheim und Umgebung e.V., Stockstr. 60, 65428 Rüsselsheim ist mit der Auflage beschwert, die bei meinem Tode vorhandenen Haustiere zu übernehmen und in ein liebevolles, zuverlässiges Zuhause zu vermitteln.“
Miterbe:
Hiermit erkläre ich, Max Mustermann, wohnhaft Musterstraße 1 in 12345 Musterstadt, geb. am xx.xx.xxxx in xxxxxx, Folgendes für den Fall meines Todes: als Miterben zu gleichen Teilen bestimme ich den Tierschutzverein Rüsselsheim und Umgebung e.V., Stockstr. 60, 65428 Rüsselsheim. Mein Vermögen ist ausschließlich für satzungsgemäße Aufgaben des Vereins zu verwenden mit der Maßgabe, dass die Gelder ausschließlich für den Tierschutzverein Rüsselsheim und Umgebung e.V., Stockstr. 60, 65428 Rüsselsheim verwendet werden sollen. Der Tierschutzverein Rüsselsheim und Umgebung e.V., Stockstr. 60, 65428 Rüsselsheim ist mit der Auflage beschwert, die bei meinem Tode vorhandenen Haustiere zu übernehmen und in ein liebevolles, zuverlässiges Zuhause zu vermitteln. Weitere Miterben sind…….. (vollständige Namen, Adressen, Geburtsdaten)“.
Vermächtnisnehmer:
Hiermit erkläre ich, Max Mustermann, wohnhaft Musterstraße 1 in 12345 Musterstadt, geb. am xx.xx.xxxx in xxxxxx, Folgendes für den Fall meines Todes: der Tierschutzverein Rüsselsheim und Umgebung e.V., Stockstr. 60, 65428 Rüsselsheim erhält als Vermächtnis _______________ (Angabe eines Geldbetrags, eines Vermögensgegenstands etc.). der Maßgabe, dass dieses Vermächtnis ausschließlich für den Tierschutzverein Rüsselsheim und Umgebung e.V., Stockstr. 60, 65428 Rüsselsheim verwendet werden sollen. Der Tierschutzverein Rüsselsheim und Umgebung e.V., Stockstr. 60, 65428 Rüsselsheim ist mit der Auflage beschwert, die bei meinem Tode vorhandenen Haustiere zu übernehmen und in ein liebevolles, zuverlässiges Zuhause zu vermitteln.